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   VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20   

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VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20 (https://dejure.org/2020,8871)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.04.2020 - 14 L 49.20 (https://dejure.org/2020,8871)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. April 2020 - 14 L 49.20 (https://dejure.org/2020,8871)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Großes Berliner Kaufhaus darf vorerst wieder vollständig öffnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Großes Berliner Kaufhaus darf vorerst wieder vollständig öffnen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Großes Berliner Kaufhaus darf vorerst wieder vollständig öffnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: Großes Berliner Kaufhaus darf vorerst wieder vollständig öffnen - Keine Geltung der Verkaufsflächenbegrenzung auf 800 qm

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 3 R 52/20

    Ladengeschäfte jeder Art über 800 qm bleiben in Sachsen-Anhalt weiterhin

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20
    (b) Die von dem Verordnungsgeber, dem insoweit in der unsicheren epidemischen Lage ein vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungs- und Prognosespielraum zukommt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27.04.2020 - 3 R 52/20 - [im Volltext noch unveröffentlicht]), gewählte Maßnahme einer Beschränkung der zulässigen Verkaufsfläche auf 800 m² (§ 6a Abs. 1 SARS-CoV EindmaßnV) ist bei summarischer Prüfung nicht ungeeignet, Neuinfektionen mit dem Coronavirus vorzubeugen und die Ausbreitung von COVID-19 damit unter Kontrolle zu halten.

    Die Kammer hält nach eigener summarischer Prüfung die nachfolgenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20 -, EA S. 7, abrufbar unter https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/ [zu einer vergleichbaren Regelung in der Bremer Coronaverordnung]; mit gleicher Argumentation auch: OVG Nds, a.a.O., Rn. 57 f.; vgl. in diesem Sinne ferner: OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2020 - 2 B 122/20 - OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 R 52/20 - Hess VGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 8 B 1039/20.N - und OVG Sachsen [zu Einkaufszentren mit mehr als 800 m² Gesamtfläche], Beschluss vom 29. April 2020 - 3 B 144/20 - [alle im Volltext noch unveröffentlicht]) für überzeugend und schließt sich ihnen an: "Zum anderen wird mit der Begrenzung der Verkaufsfläche der Attraktivität von Einzelhandelsgeschäften mit großer Verkaufsfläche Rechnung getragen und damit der Bildung von Menschenansammlungen und einer Nutzung des ÖPNV für Fahrten zum Einkaufen entgegengewirkt.

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20
    Zudem ist bei summarischer Prüfung nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, dass Verstöße gegen die abstrakt-generellen Ver- und Gebote aus § 6a SARS-CoV EindmaßnV auch nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG strafbar sein könnten (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15).

    Angesichts dessen ist ihrem Anspruch aus Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes in der Weise Rechnung zu tragen, dass sie in der Hauptsache im Wege der negativen Feststellungsklage nach § 43 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit des hier angegriffenen (impliziten) Verbots vorgehen und einen korrespondieren Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht stellen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20
    Die Kammer nimmt insoweit zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug auf die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2020 (- 11 S 22/20 - und - 11 S 23/20 -, jeweils juris; vgl. ferner Beschluss vom 28. April 2020 - 11 S 28/20 - und Beschlüsse vom 29. April 2020 - 11 S 30.20 - und - 11 S 31.20 - [jeweils im Volltext noch unveröffentlicht]).

    Diese sind zwar in Verfahren nach § 47 VwGO zu der Brandenburgischen SARS-CoV Eindämmungsverordnung ergangen, jedoch sieht die Kammer die dortigen Ausführungen zu den vorgenannten Einwendungen (vgl. etwa den Beschluss OVG 11 S 22/20, a.a.O., Rn. 19 ff.) gleichwohl nicht nur als auf die Berliner Rechtslage übertragbar, sondern - nach eigener summarischer Prüfung - auch als in der Sache überzeugend an.

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20
    Eine s trengere Bindung des Normgebers kann sich aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. zu allem Vorstehenden: Bay VGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -, EA S. 13, m.w.N., abrufbar unter: http://www.vgh.bayern.de/media/ bayvgh/presse/20a00793b.pdf).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20
    Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreit en (BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10/04 -, juris Leitsatz).
  • VG Hamburg, 21.04.2020 - 3 E 1675/20

    Erfolgreicher Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen die aus der

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20
    Dass der Verordnungsgeber bei dem Erlass der Coronaverordnung diese Annahme übernommen hat, um durch eine Beschränkung der Verkaufsfläche mittelbar Kundenströme zu steuern, ist daher nicht zu beanstanden (a.A. VG Hamburg, Beschl. v. 21.04.2020 - 3 E 1675/20 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20
    Der auch mit § 6a SARS-CoV EindmaßnV erkennbar verfolgte Ansatz des Verordnungsgebers, physische soziale Kontakte zwischen nicht zum selben Haushalt gehörenden Menschen möglichst zu reduzieren, Menschenansammlungen vorzubeugen, weil diese allgemein ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung von Infektionskrankheiten bei gleichzeitig kaum möglicher Nachverfolgung von Infektionsketten ber gen (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 27.04.2020 - 13 MN 98/20 -, juris Rn. 54), und Anreize, die eigene Wohnung zu verlassen, weiterhin generell möglichst gering zu halten, ist daher zur Zweckerreichung geeignet.
  • BVerwG, 09.11.2016 - 4 C 1.16

    Abstellen von Einkaufswagen; Einkaufswagen; Einzelhandelsbetrieb; Gebäude;

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20
    Die Verkaufsfläche ist aufgrund dessen baurechtlich als ein Maß anerkannt, um die Attraktivität eines Betriebes typisierend zu erfassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.11.2016 - 4 C 1/16 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 144/20

    Großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20
    Die Kammer hält nach eigener summarischer Prüfung die nachfolgenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20 -, EA S. 7, abrufbar unter https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/ [zu einer vergleichbaren Regelung in der Bremer Coronaverordnung]; mit gleicher Argumentation auch: OVG Nds, a.a.O., Rn. 57 f.; vgl. in diesem Sinne ferner: OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2020 - 2 B 122/20 - OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 R 52/20 - Hess VGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 8 B 1039/20.N - und OVG Sachsen [zu Einkaufszentren mit mehr als 800 m² Gesamtfläche], Beschluss vom 29. April 2020 - 3 B 144/20 - [alle im Volltext noch unveröffentlicht]) für überzeugend und schließt sich ihnen an: "Zum anderen wird mit der Begrenzung der Verkaufsfläche der Attraktivität von Einzelhandelsgeschäften mit großer Verkaufsfläche Rechnung getragen und damit der Bildung von Menschenansammlungen und einer Nutzung des ÖPNV für Fahrten zum Einkaufen entgegengewirkt.
  • OVG Saarland, 24.04.2020 - 2 B 122/20

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20
    Die Kammer hält nach eigener summarischer Prüfung die nachfolgenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20 -, EA S. 7, abrufbar unter https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/ [zu einer vergleichbaren Regelung in der Bremer Coronaverordnung]; mit gleicher Argumentation auch: OVG Nds, a.a.O., Rn. 57 f.; vgl. in diesem Sinne ferner: OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2020 - 2 B 122/20 - OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 R 52/20 - Hess VGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 8 B 1039/20.N - und OVG Sachsen [zu Einkaufszentren mit mehr als 800 m² Gesamtfläche], Beschluss vom 29. April 2020 - 3 B 144/20 - [alle im Volltext noch unveröffentlicht]) für überzeugend und schließt sich ihnen an: "Zum anderen wird mit der Begrenzung der Verkaufsfläche der Attraktivität von Einzelhandelsgeschäften mit großer Verkaufsfläche Rechnung getragen und damit der Bildung von Menschenansammlungen und einer Nutzung des ÖPNV für Fahrten zum Einkaufen entgegengewirkt.
  • VGH Hessen, 28.04.2020 - 8 B 1039/20

    Untersagung der Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer

  • OVG Bremen, 23.04.2020 - 1 B 107/20

    Coronaverordnung: Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter ist

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 23.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 30.20

    OVG Berlin-Brandenburg billigt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren 800

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2020 - 11 S 28.20

    Corona-Pandemie: Schließung von Einzelhandelsbetrieben - Verkaufsfläche; 800

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20

    Corona-Pandemie - Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bei Reduzierung der

  • VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20

    Berliner Hotels bleiben für Touristen bis zum 24. Mai 2020 geschlossen

    Das Infektionsrisiko ist dabei, auch aufgrund der Unmöglichkeit des durchgehenden Tragens von Masken, offensichtlich erheblich höher als im stationären Einzelhandel (vgl. auch VG Berlin, Beschlüsse vom 30.04.2020, a.a.O.; im Ergebnis auch: VG Hamburg, Beschluss vom 22.04.2020 - 13 E 1707/20 -, unter: https://justiz.hamburg.de/, S. 11 f.).

    So hätte es gegebenenfalls im Ermessen des Gerichts gestanden, bei Vorliegen eines entsprechenden Anordnungsanspruchs eine entsprechend modifizierte Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu erlassen (vgl. hierzu auch die Beschlüsse der Kammer vom 30.04.2020 - 14 L 49/20 und 14 L 55/20 -, Entscheidungsabdrucke; vgl. auch Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 28 m.w.N.).

  • VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20

    Infektionsschutz - Beschränkung der Verkaufsfläche eines dezentral gelegenen

    Dazu gehört auch die Möglichkeit des Normgebers, Einzelhandelsbetriebe in ihren Verkaufsflächen zu reduzieren, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden und so eine weitere Übertragung des Virus möglichst zu verhindern (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 30.04.2020, 5 Bs 64/20, www.justiz.hamburg.de; OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 29.04.2020, 13 MN 117/20 und v. 27.04.2020, 13 MN 98/20, jeweils juris; OVG B-Stadt, Beschluss v. 29.04.2020, 13 B 512/20.NE, juris; VGH Kassel, Beschluss v. 28.04.2020, 8 B 1039/20.N , juris; VG Berlin, Beschluss v. 30.04.2020, 14 L 49/20, Pressemitteilung v. 30.04.2020).

    Aufgrund des breiten Angebots an Waren in Einkaufszentren und der dortigen räumlichen Gegebenheiten ist im Verhältnis zur Antragstellerin mit einem eingeschränkten Warenangebot und der in der Größe der Waren begründeten Großflächigkeit der Räumlichkeiten von einem engeren Begegnungsverkehr in Einkaufszentren auszugehen (vgl. zur Ungleichbehandlung eines Kaufhauses im Vergleich zu einem Einkaufszentrum VG Berlin, Beschluss v. 30.04.2020, 14 L 49/20, a.a.O; s. auch VG Mainz, Beschluss v. 29.04.2020, 1 L 273/20.MZ, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 07.05.2020 - 1 B 129/20

    Außervollzugsetzen einer durch Verordnung geltenden Schießungsanordnung nach dem

    Dies hat der Senat bezogen auf Einkaufszentren bereits entschieden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2020 - 1 B 107/20, juris Rn. 35 ff.; ebenso Nds. OVG, Beschl. v. 29.04.2020 - 13 MN 117/20, juris Rn. 54; VGH Hessen, Beschl. v. 28.04.2020 - 8 B 1039/20.N, juris Rn. 56; a.A. VG Berlin, Beschl. v. 30.04.2020 - 14 L 49/20; offenlassend OVG NRW, Beschl. v. 29.04.2020 - 13 B 512/20.NE, juris Rn. 78).
  • VG Berlin, 05.06.2020 - 14 L 166.20

    Abi-Bälle weiter nur mit beschränkter Teilnehmendenzahl möglich

    So hätte es gegebenenfalls im Ermessen des Gerichts gestanden, bei Vorliegen eines entsprechenden Anordnungsanspruchs eine entsprechend modifizierte Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu erlassen (vgl. hierzu auch die Beschlüsse der Kammer vom 30.04.2020 - 14 L 49/20 und 14 L 55/20 -, Entscheidungsabdrucke; vgl. auch Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 28 m.w.N.).
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